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   OVG Niedersachsen, 23.07.2002 - 4 ME 336/02   

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https://dejure.org/2002,13738
OVG Niedersachsen, 23.07.2002 - 4 ME 336/02 (https://dejure.org/2002,13738)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.07.2002 - 4 ME 336/02 (https://dejure.org/2002,13738)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. Juli 2002 - 4 ME 336/02 (https://dejure.org/2002,13738)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Sozialhilfe; Kind muslimischen Glaubens; Kosten für die Beschneidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Übernahme der Kosten einer Beschneidung eines hilfebedürftigen Kindes muslimischen Glaubens durch den Sozialhilfeträger; Beschneidung als besonderer Anlass im Sinne des § 21 Abs. 1a Nr. 7 Bundessozialhilfegesetz (BSHG)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Übernahme der Kosten einer Beschneidung eines hilfebedürftigen Kindes muslimischen Glaubens durch den Sozialhilfeträger; Beschneidung als besonderer Anlass im Sinne des § 21 Abs. 1a Nr. 7 Bundessozialhilfegesetz (BSHG)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Sozialhilfe muss Kosten einer Beschneidung übernehmen - "Einmalige Leistung aus besonderem Anlass für hilfsbedürftige Kinder muslimischen Glaubens"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 3290
  • NJW 2003, 3290 (Volltext mit amtl. LS)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Niedersachsen, 22.09.1993 - 4 L 5670/92

    Lebensunterhalt; Private Tauffeier; Beschneidung; Islamischer Glaube

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.07.2002 - 4 ME 336/02
    Sie hat vielmehr im muslimischen Kulturkreis eine der Taufe im christlichen Kulturkreis vergleichbare religiöse und gesellschaftliche Bedeutung (vgl. Urt. d. Sen. v. 22.9.1993 - 4 L 5670/92 -, FEVS 44, 465).

    Diese umfassen nicht nur eine private Feier aus Anlass der Beschneidung nach islamischem Glauben (vgl. dazu das genannte Urt. v. 22.9.1993, a.a.O.), sondern auch den notwendigen Aufwand für die Beschneidung(-soperation) als solche.

  • LG Köln, 07.05.2012 - 151 Ns 169/11

    Religiöse Beschneidung durch einen Arzt als Körperverletzung i.S.d. § 223 StGB;

    Umgekehrt wird das Erziehungsrecht der Eltern nicht unzumutbar beeinträchtigt, wenn sie gehalten sind abzuwarten, ob sich der Knabe später, wenn er mündig ist, selbst für die Beschneidung als sichtbares Zeichen der Zugehörigkeit zum Islam entscheidet (zu den Einzelheiten vgl.: Schlehofer a.a.O.; a.A. im Ergebnis Fischer, 59. Aufl., § 223 Rn. 6 c; inzident wohl auch: OLG Frankfurt NJW 2007, 3580; OVG Lüneburg NJW 2003, 3290; LG Frankenthal Medizinrecht 2005, 243, 244; ferner Rohe JZ 2007, 801, 802 jeweils ohne nähere Erörterung der Frage).
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